Hinweis zu Spenden mittels Überweisungen und Daueraufträgen

Auf Basis der EU-Verordnung Nr. 2024/886 ändern sich zum 05. Oktober 2025 die Bedingungen im Überweisungsverkehr. Diese beinhalten u.a. eine neue Sicherheitsmaßnahme, die Empfängerüberprüfung (VoP), welche von Banken und Zahlungsdienstleistern verpflichtend umzusetzen ist.

Was bedeutet Empfängerüberprüfung (VoP – Verification of Payee)?
Ab spätestens 09. Oktober 2025 ist durch die ausführende Bank bzw. Zahlungsdienstleister bei jeder SEPA-Überweisung sowie Echtzeitüberweisung vor Ausführung ein automatischer Abgleich von Empfängernamen und IBAN vorzunehmen.

Welches Ziel verfolgt die Empfängerüberprüfung?
Die Empfängerüberprüfung zielt auf die Erhöhung der Sicherheit im SEPA-Zahlungsverkehr, insbesondere dem Schutz vor betrügerischen Zahlungen sowie der Eindämmung von Fehlbuchungen.

Wie kann der Spender bei dieser Maßnahme unterstützen?
Die Spender werden gebeten, bei Überweisung von Spenden an die Neuapostolische Kirche Nord- und Ostdeutschland künftig auf die Verwendung der offiziellen Empfängerbezeichnung: „Neuapostolische Kirche Nord- und Ostdeutschland K.d.ö.R.“ zu achten. Eine Veränderung der bekannten Bankverbindungen ergibt sich hieraus nicht. Diese sind unverändert unter dem folgenden Link zu finden: https://nak-nordost.de/finanzen

Da die Empfängerüberprüfung auch grundsätzlich Daueraufträge betreffen kann, wird ebenfalls eine Überprüfung und ggfs. Anpassung dieser empfohlen.